Der 28. Juni 2025 war kein Schlusspunkt. Er war ein Startschuss.
Seit diesem Datum gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Beide dienen als nationale Umsetzung des europäischen European Accessibility Act (EAA). Wer damals gehofft hatte, das Thema mit einem einmaligen Audit abhaken zu können, merkt jetzt: Barrierefreiheit ist kein Projekt mit Abnahmedatum. Es ist ein fester Bestandteil des Event-Alltags geworden.
Dieser Artikel richtet sich an Event-Profis, die die Grundlagen bereits kennen und jetzt wissen wollen, was sich im Alltag konkret verändert hat. Was prüfen Behörden? Was steht in Ausschreibungen? Und welche Touchpoints der Guest Journey sind die häufigsten Risikotreiber?
Wer vorab noch einen kompakten Einstieg in die rechtlichen Basics sucht, findet in unserem Überblicksartikel zu EAA und Event Management alle wichtigen Grundlagen. Für alle anderen gilt: Schauen wir uns an, wie die Realität heute aussieht.
Was hat sich seit dem 28. Juni 2025 konkret verändert?
Die kurze Antwort lautet: Aus Theorie ist Praxis geworden. Das zeigt sich besonders in drei wichtigen Bereichen, die den strategischen und operativen Event-Alltag direkt betreffen.
Marktüberwachung ist real und hat begonnen
Eines der häufigsten Missverständnisse nach dem Stichtag lautet: „Es passiert ja noch nichts." Das stimmt so nicht mehr.
In Deutschland liegt die Marktüberwachung bei den zuständigen Landesbehörden. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit koordiniert und kommuniziert Leitlinien, während die Durchsetzung selbst dezentral erfolgt. Erste Prüfschwerpunkte liegen wenig überraschend bei öffentlich zugänglichen digitalen Angeboten. Websites, Registrierungsformulare und Informations-PDFs stehen ganz oben auf der Prüfliste. Das sind genau die Touchpoints, die im Event-Kontext täglich genutzt werden.
In Österreich ist das Sozialministeriumservice die zuständige Marktüberwachungsbehörde. Verwaltungsstrafen können bis zu 80.000 Euro betragen. Gleichzeitig gilt bei Erst- oder Bagatellverstößen der Grundsatz „Beraten vor Strafen". Das ist ein klares Signal, das ernst genommen werden sollte. Wer dokumentiert, dass er sich aktiv um die Umsetzung bemüht, steht bei Kontrollen deutlich besser da als jemand, der das Thema ignoriert hat.
Europaweit zeigen erste Fälle, dass Barrierefreiheit nicht nur auf dem Papier durchsetzbar ist. In Frankreich reichten Behindertenrechtsorganisationen Ende 2025 Klagen gegen große Lebensmittelhändler ein, weil deren Online-Shops für Menschen mit Sehbehinderung nicht nutzbar waren. Auch in anderen Ländern reichen Verbraucherschutzorganisationen zunehmend Beschwerden ein. Mögliche Konsequenzen reichen je nach Land von empfindlichen Bußgeldern bis zu Marktzugangsbeschränkungen.
Digitale Touchpoints wie Event-Websites werden nun aktiv kontrolliert.
Übergangsfristen: Was für Event-Angebote gilt
Nicht alles muss sofort vollständig umgestellt sein. Die Übergangsregeln sind jedoch strikter, als viele annehmen.
Achtung: Keine Frist für neue digitale Angebote! Wer heute eine neue Event-Website aufsetzt, ein neues Registrierungsformular einführt oder eine neue Ticketing-Lösung implementiert, kann sich nicht auf Übergangsfristen berufen. Diese Systeme müssen die BFSG-Anforderungen (wie WCAG 2.1 AA) von Beginn an erfüllen.
Ausnahmen gelten nur für Bestandslösungen, die vor dem 28.06.2025 bereits im Einsatz waren:
Bis zu 5 Jahre Übergangsfrist (bis 2030): Für bestimmte, bereits laufende Dienstleistungen.
Bis zu 15 Jahre Übergangsfrist (bis 2040): Für Hardware wie ältere Ticket- oder Self-Service-Check-in-Kioske.
Doch Vorsicht: Unabhängig vom Gesetzgeber fordern Kund:innen Barrierefreiheit oft deutlich früher.
Barrierefreiheit taucht systematisch in Ausschreibungen auf
Das ist vielleicht die praxisrelevanteste Veränderung der letzten zwölf Monate. Corporate-Kund:innen und öffentliche Auftraggebende fragen zunehmend gezielt nach:
Accessibility Statements für Event-Plattformen und Event-Websites
WCAG 2.1 AA-Konformität als Mindestanforderung
EN 301 549-Konformität für technische Systeme
Nachweisen über durchgeführte Audits und bekannte Barrieren
Wer hier keine belastbare Dokumentation vorweisen kann, verliert Chancen. Und zwar nicht wegen einer Behörde, sondern wegen des eigenen Kunden.
EAA/BFSG im Event-Alltag: Wo der Druck spürbar ist
Die Guest Journey eines Events besteht aus einer Kette digitaler Touchpoints. Jeder davon ist ein potenzielles rechtliches Risiko und gleichzeitig eine Chance, Inklusion sichtbar zu machen.
Event-Website & Registrierung
Die Event-Website ist der erste und meistgeprüfte Touchpoint. Typische Stolperfallen auf operativer Ebene sind rein visuelle Elemente ohne Alt-Texte, unlösbare Bild-Captchas oder komplexe Formularschritte, die sich nicht per Tastatur bedienen lassen.
Was jetzt zu tun ist: Registrierungsformulare und Event-Landingpages auf WCAG 2.1 AA prüfen.
Der strategische Lösungsansatz: Gerade in regulierten Branchen werden uneinheitliche Registrierungsprozesse schnell zum unkontrollierbaren Compliance-Risiko. Anstatt jede Landingpage einzeln technisch nachbessern zu lassen, lohnt sich hier der Wechsel auf standardisierte Systeme. Wenn ihr eure Event-Registrierung zentral über eine Plattform wie Sweap steuert, habt ihr die aktuellen EAA-Vorgaben bereits integriert. So minimiert ihr rechtliche Risiken und euer Team kann sich auf das Event konzentrieren, anstatt mühsam technische Vorgaben abzuarbeiten.
E-Mails & PDFs
Einladungs-E-Mails und Programm-PDFs sind oft die am meisten vernachlässigten Touchpoints. Einladungen, die nur aus einer großen Bilddatei bestehen, oder PDFs ohne Struktur-Tags (für Tickets, Rechnungen, Programmhefte) sind für Screenreader unlesbar.
Was jetzt zu tun ist: E-Mail-Templates auf barrierefreie HTML-Struktur prüfen. Neue Dokumente von Anfang an mit korrekt getaggter Lesereihenfolge erstellen.
Check-in & Kioske vor Ort
Während für bestehende Kioske lange Übergangsfristen gelten, müssen Neubeschaffungen die Vorgaben zwingend erfüllen. Typische Probleme sind Touchscreens ohne Tastaturalternative oder eine zu hohe Aufstellhöhe für Rollstuhlnutzende.
Was jetzt zu tun ist: Barrierefreiheit bei Neubeschaffungen in die Ausschreibung aufnehmen. Für Altgeräte muss ein Migrationsplan erstellt werden.
Verträge mit externen Partnern
Wer externe Dienstleister:innen beauftragt, trägt die Mitverantwortung dafür, dass die eingesetzten Lösungen EAA-konform sind.
Was jetzt zu tun ist: Accessibility-Anforderungen in Verträge aufnehmen und Accessibility Statements als Vertragsbestandteil einfordern.
Priorisierte To-do-Liste für die nächsten 12 Monate
Nicht alles lässt sich gleichzeitig angehen. Diese Priorisierung orientiert sich an Risiko und Aufwand:
Priorität 1: Sofort angehen (hohes Risiko, oft geringer Aufwand)
Accessibility Statement erstellen: Dokumentiert den aktuellen Stand, bekannte Barrieren und geplante Verbesserungen für eure Event-Website. Das wird in Ausschreibungen zunehmend aktiv angefragt.
E-Mail-Templates prüfen: Reine Bild-Mails eliminieren, Alt-Texte ergänzen und die korrekte HTML-Struktur sicherstellen.
Neue PDFs barrierefrei erstellen: Tickets, Bestätigungen und Programm-Hefte ab sofort immer mit Struktur-Tags, korrekter Lesereihenfolge und Alternativtexten versehen.
Registrierungsformulare auf WCAG 2.1 AA prüfen: Einen automatisierten Scan durchführen und kritische Fehler sofort beheben.
Priorität 2: In den nächsten sechs Monaten umsetzen
Manuelle Accessibility-Audits beauftragen: Gilt besonders für die Event-Website und Registrierungsstrecke. Automatisierte Scans erkennen komplexe Interaktionsmuster oft nicht.
Dienstleisterverträge aktualisieren: Accessibility-Anforderungen und Nachweispflichten verbindlich aufnehmen.
Interne Dokumentation aufbauen: Prüfprotokolle, Trainings-Nachweise und Beschwerden-Dokumentationen sind das wichtigste Argument gegenüber Behörden und Kund:innen.
Priorität 3: Mittelfristig planen
Kiosk-Strategie entwickeln: Bestandsgeräte sauber dokumentieren und einen Migrationsplan für Neubeschaffungen erstellen.
Team-Training: Mindestens eine Person im Event-Team sollte strategische Grundkenntnisse im Accessibility-Testing aufbauen.
In den Briefing-Prozess integrieren: Barrierefreiheit als Standardfrage in jede Eventplanung aufnehmen und nicht erst als nachträglichen Check behandeln.
Jährliche Accessibility-Routine für euer Event-Team
Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Diese Routine hilft euch, dauerhaft den Überblick zu behalten und Risiken zu minimieren.
Was jährlich geprüft werden sollte:
Automatisierter Scan aller aktiven Event-Websites und Registrierungsformulare mit gängigen Testing-Tools (wie WAVE oder Lighthouse).
Manuelle Stichproben bei komplexen Interaktionen (Formulare oder Kiosk-Flows).
PDF-Audit der meistgenutzten Dokument-Templates.
E-Mail-Template-Review (insbesondere nach Design-Updates).
Accessibility Statement aktualisieren (Fortschritte und neue Ziele dokumentieren).
Dienstleister:innen-Check (Neue Nachweise einholen, falls sich Tools geändert haben).
Was bei jedem neuen Event geprüft werden sollte:
Ist die Event-Landingpage WCAG 2.1 AA-konform?
Sind alle Formulare mit der Tastatur bedienbar?
Haben alle Bilder und Icons Alt-Texte?
Sind PDFs getaggt und mit einer korrekten Lesereihenfolge versehen?
Ist das Accessibility Statement verlinkt und aktuell?
Was immer dokumentiert werden muss:
Datum und Ergebnis jedes Audits, bekannte Barrieren und deren geplante Behebung, durchgeführte Team-Trainings sowie eingegangene Beschwerden. Wichtig: Diese Dokumentation ist das stärkste Argument gegenüber Behörden und Stakeholdern. Sie zeigt, dass Barrierefreiheit bei euch professionell gelebt wird.
Wichtig: Diese Dokumentation ist nicht nur für Behörden relevant. Sie ist das stärkste Argument in Ausschreibungen und gegenüber Stakeholdern – und zeigt, dass Barrierefreiheit bei euch kein Lippenbekenntnis ist.
FAQ: Die häufigsten Fragen von Event-Verantwortlichen
Nein, primär gilt es für öffentlich zugängliche B2C-Dienstleistungen wie öffentliche Ticketkäufe. Bei internen oder reinen B2B-Events greift in der Regel das Arbeitsrecht. Zur internen Risikominimierung setzen viele Corporate-Guidelines die EAA-Konformität mittlerweile aber dennoch als Standard voraus.
Nein. Neue digitale Angebote haben keine Schonfrist und müssen von Beginn an vollständig EAA-konform sein. Die fünfjährige Übergangsfrist bis zum Jahr 2030 gilt ausnahmslos nur für Bestandssysteme, die bereits vor dem 28. Juni 2025 aktiv genutzt wurden.
Für bestehende Selbstbedienungsterminals vor Ort gilt eine großzügige Übergangsfrist von bis zu 15 Jahren. Wenn ihr jedoch neue Hardware anschafft oder alte Terminals grundlegend erneuert, müssen diese die aktuellen Standards zur Barrierefreiheit zwingend einhalten.
Automatisierte Basis-Scans (zum Beispiel mit WAVE) sind oft kostenlos. Professionelle und manuelle Audits durch Agenturen starten meist im mittleren vierstelligen Bereich. Bei komplexen Registrierungsstrecken sind Letztere jedoch unverzichtbar.
Beschwerden landen zunehmend bei Verbraucherschutzorganisationen oder Gleichstellungsstellen. Wer in einem solchen Fall eine saubere Dokumentation sowie ein aktuelles Accessibility Statement vorweisen kann, schützt das Unternehmen effektiv vor rechtlichen Konsequenzen und Reputationsschäden.
Fazit: Barrierefreiheit ist jetzt Betriebsrealität
EAA und BFSG sind keine Compliance-Übung, die man nur ein einziges Mal absolviert. Sie sind ein laufender Standard, der sich in Ausschreibungen, Kundenanforderungen und Behördenprüfungen niederschlägt. Wer jetzt strukturiert vorgeht, minimiert nicht nur rechtliche Risiken, sondern sichert sich einen echten Wettbewerbsvorteil.
Der erste Schritt ist oft der einfachste. Ein Scan der eigenen Event-Website, ein Blick auf die PDF-Templates und ein erstes Accessibility Statement bilden die perfekte Grundlage. Fortschritt ist hier immer wichtiger als absolute Perfektion.
Wie lassen sich deine Eventprozesse barrierefrei gestalten? Beim ersten Termin besprechen wir deine Anforderungen und zeigen dir, wie Sweap deine Events EAA-konform abbilden kann.
Hinweis: Dieser Beitrag ist ein Praxis- und Informationsartikel, keine Rechtsberatung. Für verbindliche Einschätzungen empfehlen wir, offizielle Stellen wie die Bundesfachstelle Barrierefreiheit oder spezialisierte Rechtsberatung hinzuzuziehen.