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EU KI-Verordnung: Das gilt für deine Events

Richterhammer aus dunklem Holz neben einem blau leuchtenden Mikrochip mit der Aufschrift „AI” auf spiegelnder dunkler Fläche.
  1. Inhalt des Artikels
  2. Was die Kennzeichnungspflicht ist und warum sie jetzt greift
  3. Die vier Pflichten, die für Event-Teams zählen
  4. Sieben typische Event-Setups im Check
  5. Umsetzung: Was du einmal aufsetzen solltest
  6. Was bei Verstößen droht
  7. Die wichtigsten Fragen
  8. Fazit

Seit dem 2. August 2026 gilt die europäische KI-Verordnung, besser bekannt als AI Act, im Grundsatz vollständig. Damit greifen die Transparenzpflichten aus Artikel 50: Menschen sollen erkennen können, wann sie mit einer KI sprechen und wann ein Inhalt von einer KI erzeugt wurde. Nach DSGVO, EAA und Widerrufsbutton ist das der nächste Stichtag, der Event-Teams beschäftigt.

Und wie beim Widerrufsbutton lohnt die Vorfrage, bevor es um die Umsetzung geht: Betrifft die Pflicht dein Setup überhaupt?

Denn eine Erkenntnis vorweg ist entscheidend. Es gibt keine pauschale Pflicht, jeden KI-Einsatz zu kennzeichnen. Wer im Registrierungsformular mit KI-Unterstützung eine Einladung formuliert, sie prüft und freigibt, hat in der Regel nichts zu tun. Wer einen KI-Chatbot auf die Anmeldeseite stellt oder ein fotorealistisches Event-Visual generieren lässt, schon. Der Unterschied liegt nicht im Tool, sondern im Anwendungsfall.

Was die Kennzeichnungspflicht ist und warum sie jetzt greift

Die KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) ist bereits am 1. August 2024 in Kraft getreten, gilt aber gestaffelt. Der 2. August 2026 ist der Kernstichtag: Seit diesem Tag ist die Verordnung nach Artikel 113 im Grundsatz vollständig anwendbar, und mit ihr die Transparenzpflichten aus Artikel 50.

In der öffentlichen Debatte ist das teilweise untergegangen, weil kurz vorher etwas anderes Schlagzeilen machte. Mit der Digital-Omnibus-Verordnung (Verordnung (EU) 2026/1744), in Kraft seit dem 27. Juli 2026, hat die EU die Pflichten für Hochrisiko-KI deutlich nach hinten verschoben, auf den 2. Dezember 2027 beziehungsweise den 2. August 2028. Artikel 50 ist davon ausdrücklich nicht erfasst. Wer aus „der AI Act wurde verschoben“ ableitet, 2026 sei nichts zu tun, liegt also falsch.

Zwei Dokumente helfen bei der Einordnung: die Leitlinien der EU-Kommission zu Artikel 50 vom 20. Juli 2026 und der freiwillige Verhaltenskodex zur Transparenz KI-erzeugter Inhalte, den Kommission und KI-Ausschuss als geeigneten Nachweis anerkannt haben. Beide sind rechtlich nicht bindend, aber Marktüberwachungsbehörden werden sich daran orientieren.

Und in Deutschland gibt es seit dem 29. Juli 2026 auch eine Adresse dafür: Mit dem KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) ist die Bundesnetzagentur zentrale Marktüberwachungsbehörde, Anlaufstelle und Beschwerdestelle geworden. Sektorbehörden wie die BaFin bleiben in ihren Bereichen zuständig. Wichtig ist vor allem das Wort Beschwerdestelle: Gäste, Wettbewerber und Verbände haben jetzt einen definierten Weg, Verstöße zu melden.

Aus dem Regelwerk folgen drei Dinge, die du einordnen solltest:

  • Transparenz, kein Verbot: Artikel 50 schreibt nicht vor, wofür du KI einsetzen darfst. Er regelt nur, wann du offenlegen musst, dass KI im Spiel war.

  • Anbieter und Betreiber haben unterschiedliche Pflichten: Die technische, maschinenlesbare Markierung ist Sache der Anbieter, also der Hersteller der KI-Systeme. Als Event-Team bist du in der Regel Betreiber und damit für die sichtbare Offenlegung verantwortlich.

  • Keine pauschale Kennzeichnung: Die Pflichten treffen klar umgrenzte Fälle. KI als Assistenzwerkzeug mit menschlicher Prüfung fällt regelmäßig nicht darunter.

Die vier Pflichten, die für Event-Teams zählen

Artikel 50 lässt sich auf vier Fälle herunterbrechen. Nur zwei davon betreffen die meisten Event-Teams unmittelbar.

1. Interaktion mit KI offenlegen (Absatz 1). Wer mit einem KI-System kommuniziert, muss das erkennen können, spätestens bei der ersten Interaktion. Relevant sind Chatbots auf der Anmeldeseite, Voicebots in der Hotline und KI-Agenten, die Anmeldungen oder Terminbuchungen übernehmen. Bei Agenten verlangen die Leitlinien der Kommission eine doppelte Offenlegung: KI-Natur und in wessen Auftrag der Agent handelt. Ein generisches „Assistent“ oder ein Hinweis in den AGB reicht ausdrücklich nicht. Die Ausnahme greift nur, wenn es für eine durchschnittlich informierte Person offensichtlich ist, dass sie mit einer KI spricht.

2. Maschinenlesbare Markierung synthetischer Inhalte (Absatz 2). KI-generierte Bilder, Videos, Audios und Texte müssen technisch als solche erkennbar sein, über Metadaten, Wasserzeichen oder Herkunftsnachweise. Das ist eine Anbieterpflicht und läuft für dich meist unsichtbar im Hintergrund mit. Für generative Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, gilt eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026. Reine Assistenzfunktionen sind ausgenommen: Rechtschreibkorrektur, kleine stilistische Glättung und, seit der Endfassung der Leitlinien, auch KI-Übersetzungen. Zusammenfassungen und substanzielle Umschreibungen sind es nicht.

3. Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung (Absatz 3). Wer solche Systeme einsetzt, muss die betroffenen Personen informieren. Für Events heißt das: Stimmungsanalyse im Publikum per Kamera, automatische Kategorisierung von Gästen, Auswertung von Verhaltensmerkmalen. Hier ist besondere Vorsicht geboten, denn oberhalb der Transparenzpflicht liegt ein Verbot: Emotionserkennung am Arbeitsplatz ist nach Artikel 5 seit Februar 2025 untersagt. Bei internen Mitarbeitenden-Events kann das schnell relevant werden. Dazu kommen in jedem Fall die Anforderungen der DSGVO.

4. Deepfakes und Texte von öffentlichem Interesse (Absatz 4). Das ist der Bereich, der für Event-Marketing am häufigsten greift. Als Deepfake gelten KI-generierte oder KI-manipulierte Bild-, Audio- und Videoinhalte, die echten Personen, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlich authentisch wirken könnten. Die Leitlinien nennen ausdrücklich digitale Doppelgänger echter Personen und KI-Werbeinhalte, die etwas anders darstellen als es ist. Hier braucht es eine für Menschen sichtbare Kennzeichnung beim ersten Kontakt; die Kommission stellt dafür ein standardisiertes Symbol bereit. Für Kunst, Satire und fiktionale Werke gilt eine abgeschwächte Pflicht, ein dezenter Hinweis kann genügen. Auf Werbung lässt sich diese Ausnahme laut Kommission nur in engen Grenzen übertragen.

Bei Texten ist die Regelung deutlich schmaler, als viele annehmen. Eine Kennzeichnung kommt nur in Betracht, wenn ein KI-Text veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Und selbst dann entfällt die Pflicht, wenn der Text menschlich geprüft wird und eine Person oder Organisation die redaktionelle Verantwortung trägt. Entscheidend ist, dass diese Prüfung echt ist: Eine Pro-forma-Freigabe genügt nicht.

Sieben typische Event-Setups im Check

Setup Kennzeichnung nötig?
KI-Assistent formuliert die Einladungs-E-Mail, das Team prüft und gibt frei Nein, Assistenz mit redaktioneller Verantwortung
KI-Chatbot beantwortet Fragen auf der Registrierungsseite Ja, Hinweis spätestens bei der ersten Interaktion
KI-Voicebot oder Buchungsagent nimmt Anmeldungen telefonisch an Ja, KI-Natur und Auftraggeber offenlegen
Fotorealistisches Key Visual mit echtem Venue und generiertem Publikum Ja, sehr wahrscheinlich Deepfake-Offenlegung
Erkennbar künstliche Illustration oder abstrakte Grafik Eher nein, keine Verwechslungsgefahr
KI-Avatar oder geklonte Stimme eines echten Speakers im Recap-Video Ja, deutlich sichtbare Offenlegung
Stimmungs- oder Emotionsanalyse im Publikum per Kamera Information Pflicht, im Mitarbeitendenkontext sogar verboten

Die Tabelle dient der Orientierung. Die rechtliche Einordnung hängt vom konkreten Setup ab.

Zwei Fälle aus der Praxis, die häufig für Diskussion sorgen: Die KI-Übersetzung deiner Einladung in eine zweite Sprache ist nach den finalen Leitlinien Standardbearbeitung und damit nicht kennzeichnungspflichtig. Eine Pressemitteilung zu einem gesellschaftlich relevanten Thema, die eine KI schreibt und die ohne echte redaktionelle Prüfung rausgeht, kann dagegen unter die Textpflicht fallen. Der Unterschied liegt in der menschlichen Kontrolle, nicht im Format.

Die Quintessenz für dich: Es ist keine pauschale Pflicht für „alle KI im Event“. Es ist eine fallabhängige Pflicht, und die Abgrenzung entscheidet darüber, ob du handeln musst. Genau an diesem Punkt geraten viele Teams ins Schwimmen, und genau hier macht ein strukturierter Selbstcheck den Unterschied.

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Umsetzung: Was du einmal aufsetzen solltest

Bis hierhin ging es um die Rechtslage. Jetzt zur Praxis. Die gute Nachricht: Für die meisten Event-Programme ist das kein Projekt, sondern eine Einmal-Einrichtung mit sechs Schritten.

  1. KI-Inventar pro Eventformat anlegen. Wo taucht KI überhaupt auf? Texte, Visuals, Videos, Übersetzungen, Chat, Telefonie, Check-in, Auswertung. Ohne diese Liste gibt es kein belastbares Bild, weder intern noch gegenüber einer Behörde.

  2. Rollen klären. Bist du im jeweiligen Fall Betreiber oder Anbieter? In der Regel Betreiber, damit liegt die sichtbare Offenlegung bei dir und die technische Markierung beim Toolanbieter.

  3. Hinweise standardisieren, nicht improvisieren. Formuliere je Fall einen festen Hinweistext und lege ihn in deinen Vorlagen ab, statt ihn pro Event neu zu erfinden.

  4. Dienstleister einbinden. Agenturen, Videoproduktionen und Toolanbieter gehören vertraglich in die Pflicht. Wer generiert, wer markiert, wer kennzeichnet?

  5. Freigaben dokumentieren. Bei Texten ist die nachweisbare menschliche Prüfung der Hebel, der die Kennzeichnungspflicht entfallen lässt. Dokumentiert heißt: nachvollziehbar, wer wann was freigegeben hat.

  6. Team befähigen. Die KI-Kompetenzpflicht aus Artikel 4 gilt bereits seit Februar 2025. Ein kurzes Briefing, das die vier Fälle erklärt, deckt den Alltag ab.

Und in der operativen Umsetzung zeigt sich schnell, wo der Aufwand wirklich entsteht: nicht in der einzelnen Kennzeichnung, sondern in der Wiederholung über viele Events, Kanäle und Tools hinweg.

Was zu tun ist Verstreut über viele Tools Mit einer zentralen Plattform
Überblick, wo im Event KI im Spiel ist Bei jedem Tool und Dienstleister einzeln nachfragen ✓ Registrierung, Kommunikation und Check-in laufen an einem Ort
Hinweistexte auf Registrierungsseiten ausrollen In jede Seite einzeln einbauen, pro Event neu ✓ Einmal im Template hinterlegt, bei jedem Event wieder dabei
Zweisprachigkeit der Hinweise Jede Variante separat pflegen ✓ Vorlagen für beide Sprachen, einmal gepflegt
Freigaben und Versand nachvollziehen Aus Postfächern und Tool-Logs zusammensuchen ✓ Inhalte, Freigabe und Versand an einer Stelle nachvollziehbar
Nachweis für Vorstand, Legal oder Aufsicht Aus mehreren Systemen manuell zusammenstellen ✓ Ein Datenstand, ein Reporting
Aufwand unterm Strich Pro Event, pro Kanal, pro Sprache aufs Neue ✓ Einmal einrichten, überall wiederverwenden

In Sweap arbeitest du genau so: Der KI-Textassistent unterstützt beim Formulieren von Einladungen und Kampagnen, geschrieben, geprüft und freigegeben wird aber von deinem Team. Damit bleibt die redaktionelle Verantwortung dort, wo Artikel 50 sie sehen will, und bei klassischer Event-Kommunikation entsteht regelmäßig keine Kennzeichnungspflicht. Registrierungsseiten, Kommunikation und Check-in laufen auf einer zu 100 % DSGVO-konformen Infrastruktur mit Servern in Deutschland, und Hinweise, die du brauchst, liegen einmal im Template statt zwanzigmal in einzelnen Seiten.

Wichtig bleibt die Aufgabenteilung: Die rechtliche Einordnung deiner Formate und die Entscheidung, welche KI-Inhalte du veröffentlichst, bleiben bei dir. Prüfbedürftig sind vor allem die Bereiche außerhalb der Plattform: generierte Visuals und Videos, Avatare und Stimmen, externe Chat-Widgets und alles, was Dienstleister zuliefern.

Was bei Verstößen droht

Wenn eine Pflicht greift und die Kennzeichnung fehlt, ist das kein Schönheitsthema. Mögliche Folgen:

  • Bußgelder: Bei Verstößen gegen die Transparenzpflichten des Artikels 50 sind bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes möglich, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

  • Die härtere Stufe bei verbotenen Praktiken: Wer etwa Emotionserkennung im Mitarbeitendenkontext einsetzt, bewegt sich im Verbotsbereich des Artikels 5. Dort liegt der Rahmen bei bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes.

  • Abmahnungen und Wettbewerbsrecht: Nicht gekennzeichnete KI-Inhalte, die Gäste in die Irre führen, können zusätzlich wettbewerbsrechtlich angreifbar sein.

  • Vertrauens- und Reputationsschaden: Ein Deepfake-Visual, das als solches auffällt, bevor es offengelegt wird, kostet Glaubwürdigkeit. In regulierten Umfeldern wie Verwaltung, Banken und Versicherungen wiegt das besonders schwer.

Die gute Nachricht bleibt: Mit einer klaren Einordnung, welche Fälle bei dir überhaupt vorkommen, und Hinweisen, die einmal richtig in den Vorlagen stehen, ist dieses Risiko gut beherrschbar.

Die wichtigsten Fragen

Seit wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht? Seit dem 2. August 2026. An diesem Tag wurden die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 anwendbar. Die Digital-Omnibus-Verordnung hat zwar die Pflichten für Hochrisiko-KI verschoben, Artikel 50 aber ausdrücklich nicht.

Muss ich jede mit KI geschriebene Einladung kennzeichnen? In der Regel nein. Die Textpflicht greift nur bei Veröffentlichungen, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, und entfällt bei echter redaktioneller Prüfung. Einladungen, Erinnerungen, Produkt- und Werbetexte fallen regelmäßig nicht darunter.

Was ist mit KI-Bildern für die Event-Werbung? Das ist der kritischere Fall. Fotorealistische Inhalte, die echte Personen, Orte oder Ereignisse zeigen und authentisch wirken könnten, sind offenlegungspflichtig. Erkennbar künstliche Illustrationen sind es in der Regel nicht.

Braucht ein Chatbot auf meiner Anmeldeseite einen Hinweis? Ja, spätestens bei der ersten Interaktion. Bei KI-Agenten, die im Auftrag handeln, muss zusätzlich klar sein, für wen sie handeln. Ein Hinweis in den AGB oder ein generisches „Assistent“ genügt nicht.

Muss ich KI-Übersetzungen kennzeichnen? Nach den finalen Leitlinien der Kommission nicht. Übersetzungen zählen wie Rechtschreibkorrektur zur Standardbearbeitung. Zusammenfassungen und substanzielle Umschreibungen dagegen nicht.

Gilt die Pflicht auch für interne Events? Die Transparenzpflichten unterscheiden nicht nach intern und extern. Bei internen Formaten kommt sogar ein zusätzliches Risiko hinzu: Emotionserkennung am Arbeitsplatz ist nach Artikel 5 verboten, nicht nur kennzeichnungspflichtig.

Müssen alte Inhalte nachträglich gekennzeichnet werden? Für Bild-, Audio- und Videoinhalte gilt das Datum der Erzeugung. Vor dem 2. August 2026 generierte Inhalte müssen nicht rückwirkend markiert werden. Bei Texten von öffentlichem Interesse zählt dagegen das Veröffentlichungsdatum.

Wer kontrolliert das in Deutschland? Seit dem 29. Juli 2026 ist die Bundesnetzagentur zentrale Marktüberwachungsbehörde, Anlaufstelle und Beschwerdestelle für die KI-Verordnung. Sektorbehörden wie die BaFin bleiben in ihren Bereichen zuständig.

Fazit

Seit dem 2. August 2026 gehört die KI-Kennzeichnung zum Pflichtprogramm, nach DSGVO, EAA und Widerrufsbutton der nächste Stichtag. Sie gilt aber längst nicht für jeden KI-Einsatz. Der erste Schritt ist deshalb die Einordnung, noch vor jeder Kennzeichnung: Wo im Event ist KI im Spiel, und fällt dieser Fall überhaupt unter Artikel 50?

Wo die Pflicht greift, entscheidet die Umsetzung über den Aufwand. Verstreut über viele Tools bedeutet das Nacharbeit pro Event, pro Kanal und pro Sprache. Mit zentralen Vorlagen und einem Ort für Registrierung, Kommunikation und Daten ist es eine Einmal-Einrichtung. Die rechtliche Verantwortung bleibt bei dir, die operative Routine lässt sich standardisieren. Mit etwas Vorbereitung wird auch dieser Stichtag zu einem planbaren Haken auf deiner Liste.

Disclaimer: Dieser Artikel ist eine Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung.